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Korrepetition und Kammermusik

Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche „Kammer“, also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war. Erst im Laufe des Barocks entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine, klein besetzte Instrumentalmusik. Heute wird unter Kammermusik die Musik für kleine Instrumental-Ensembles im Gegensatz zur Musik für Orchester verstanden.

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